Mitglieder FAQ

Beitragsordnung Abteilung Fördernde Mitglieder/Supporters Club

 

 

Auf Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19. Mai 2001 und in Abstimmung mit dem Vorstand des HSV gilt ab 01. Januar 2002 die nachfolgende Beitragsordnung für die Abteilung Fördernde Mitglieder/Supporters Club im Hamburger Sport-Verein e.V.

 

 

Beitragsgruppe

Jahresbeitrag in EURO

Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr *)

beitragsfrei

Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

  32,- Euro

Erwachsene ab dem 19. Lebensjahr

  48,- Euro

Familien**)

112,- Euro

Schüler, Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende, Behinderte, Rentner und Arbeitslose ***)

  32,- Euro

Einmalige Aufnahmegebühr

  15,- Euro

Briefversandgebühr (Zahlungserinnerungsschreiben)

    2.- Euro

Einschreibengebühr (Vereinsausschlussschreiben)

    4,- Euro

 

 

Beiträge sind im voraus mit Fälligkeit zum 01.01. und 01.07. eines jeden Jahres zu zahlen. Der Jahresbeitrag wird per Lastschriftverfahren je zur Hälfte, zum 01. Februar und zum 01. August eingezogen. Bei Neueintritt je nach Eintrittstermin anteilig zum 01. Mai und 01. November.

 

 

Für eine Mitgliedschaft im HSV-Kids Club bitte hier klicken. Bei Interesse an aktivem Sport im HSV, gibt es hier mehr Informationen.

 



Auszug aus der Satzung des Hamburger Sport-Verein e.V.

§ 9 Gebühren, Beiträge und Umlagen

 

1.) Art, Höhe und Fälligkeit der jeweiligen Gebühren und Mitgliedsbeiträge ergeben sich aus der Beitragsordnung bzw. der Mitgliedschaftsvereinbarung. Diese wird durch den  Vorstand festgelegt, dem hierzu Vorschläge von den einzelnen Abteilungen zur Höhe der Beiträge unterbreitet werden sollen. Darüber hinausgehende Abteilungsbeiträge werden durch die jeweilige Abteilungsversammlung nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Amateurvorstand festgesetzt.

 

Mitgliedsbeiträge sind grundsätzlich im Wege des Lastschrift-Einzugsverfahrens zu entrichten. Die Beitragsordnung bzw. die Mitgliedschaftsvereinbarung kann den Verein berechtigen, Gebühren für die Bearbeitung von Rücklastschriften und Mahnungen zu erheben.

 

 

 

*) Auf Beschluss des Vorstand vom 08.04.2008 tritt diese Regelung für Kinder unter 6, die bereits Mitglied sind ab dem 01.07.2008, für Neumitglieder ab sofort in Kraft. Es entsteht keine Aufnahmegebühr. Beitragsfreie Kinder können keine Vorteile aus ihrer Mitgliedschaft ziehen (z.B. verbilligte Dauerkarte).

 

**)Zu einer Familie zählen beide Elternteile sowie alle Kinder bis 18 Jahre, wohnhaft im gleichen Haushalt wie die Eltern.

 

***) Der ermäßigte Beitrag in Höhe von 32,00 EUR gilt unabhängig vom Alter. Für die Nutzung des ermäßigten Beitrags muss ein schriftlicher Nachweis über die entsprechende Lebenssituation beigefügt und jeweils nach Ablauf erneuert werden, ansonsten wird der Beitrag automatisch hochgesetzt.