Die Abteilungsleitung der Fördernden Mitglieder
Die Abteilung Fördernde Mitglieder / Supporters Club wird von einer 5-köpfigen ehrenamtlich arbeitenden Abteilungsleitung geführt, welche alle 3 Jahre von der Mitgliedschaft auf der jährlich stattfindenden Abteilungssitzung gewählt werden.
Seit dem 06. April 2013 besteht die Abteilungsleitung aus dem Abteilungsleiter Christian Bieberstein, seinem Stellvertreter Christian Reichert sowie den Beisitzern Rainer Doell, Sebastian Rohmann und Simon Gnauck.
Aufgabenbereiche
Da die Abteilungsleitung neu gewählt wurde, wird sie die Aufgabenbereiche in ihren nächsten Sitzungen festlegen
Geschäftsordnung der Abteilungsleitung
Die Abteilungsleitung erfüllt ihre durch
- die Satzung
- den Vorstand
- die Mitglieder
auferlegten Aufgaben in gemeinschaftlicher Arbeit.
1. Grundlage der Arbeit in der Abteilungsleitung ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Organen des Vereins und den Mitgliedern der Abteilung.
02. Die Abteilungsleitung setzt sich zusammen aus den gewählten Personen:
- Abteilungsleiter
- stellvertretender Abteilungsleiter
- 3 Beisitzer
Scheidet ein Mitglied der Abteilungsleitung aus, so können die verbleibenden Mitglieder kommissarisch ein Mitglied bis zur nächsten Abteilungsversammlung ernennen. Die Ernennung muss vom Vorstand bestätigt werden.
03. Der Abteilungsleiter ist berechtigt, zu den Sitzungen der Abteilungsleitung einzuladen:
- Mitglieder des Vorstands
- das von den Mitgliedern der Abteilung Fördernde Mitglieder delegierte Mitglied des Aufsichtsrates
- hauptamtliche Mitarbeiter des Vereins
- themenbezogene Gäste
04. Die Abteilungsleitung tagt regelmäßig einmal wöchentlich; darüber hinaus können bei dringenden Erfordernissen der Abteilung weitere Sitzungen einberufen werden. Über den Inhalt der Tagung wird ein nicht öffentlicher Sitzungsbericht geführt.
05. Die Sitzungen werden vom Abteilungsleiter der Abteilung einberufen. Spätestens bei Beginn der Sitzung erhalten die Teilnehmer eine Tagesordnung. Im Falle der Verhinderung des Abteilungsleiters beruft der stellvertretende Abteilungsleiter die Sitzung ein.
06. Die Abteilungsleitung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Ergibt eine Abstimmung Stimmengleichheit, so entscheidet die Stimme des Abteilungsleiters, bei Abwesenheit die Stimme des Vertreters. Beschlüsse, die gegen die Satzung des HSV erfolgen, auch bei Unwissenheit, erhalten keine Gültigkeit.
07. Die Abteilungsleitung ist beschlussfähig, sobald an den Sitzungen drei Mitglieder der Abteilungsleitung teilnehmen.
08. Jedes Mitglied der Abteilungsleitung darf in seinem Bereich für „Spontanentscheidungen“ über einen Betrag von bis zu 500,00 € selbst verfügen. Die Abteilungsleitung kann die „Spontanentscheidung“ nachträglich genehmigen.
09. Die Abteilungsleitung informiert in der Abteilungsversammlung, in den Supporters News und im Internet regelmäßig über ihre Arbeit.
10. Zuständigkeitsbereiche der einzelnen Mitglieder der Abteilungsleitung sind gemäß Anlage, die Bestandteil der Geschäftsordnung ist.
Erreichbarkeit / Ansprechpartner bei Heim- und Auswärtsspielen
Bei jedem Heim- oder Auswärtsspiel stellt sich ein Mitglied der Abteilungsleitung als Ansprechpartner für die Mitglieder zur Verfügung, dies wird grundsätzlich über unsere Internetseite www.hsv-sc.de angekündigt. Ihr findet uns bei Heimspielen vor dem Supporters Stand (Ebene 4, hinter Block 26 b) und bei Auswärtsspielen vor dem Gästeblock, i.d.R. an der Supporters Botschaft, wenn diese vor Ort ist. Natürlich könnt Ihr uns jederzeit Fragen per Email stellen, nutzt hierfür bitte die Adresse sc-abteilungsleitung(at)hsv(dot)de!

